Wegweiser durch die Berufslehre

3.3.7. Zeugnis

Die Berufsfachschule beurteilt die Leistungen der Lernenden in den einzelnen Fächern semesterweise in einem Zeugnis. Gegen diese Noten kann Einsprache erhoben werden. Eine diesbezügliche Rechtsmittelbelehrung muss im Zeugnis enthalten sein.

Die Bildungsverordnung bestimmt, ob und in welchem Umfang Schulnoten bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden.